Berlin, 05.08.2007 10:10 Uhr (redaktion)
Die Rentenreformen der vergangenen Jahre haben zu einem drastischen Rückgang der ausgezahlten Altersgelder für Neu-Rentner geführt.
Zum Teil betrugen die Minderungen mehr als 14 Prozent. Entsprechende Zahlen bestätigte der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung, Dirk von der Heide, am Samstag in Berlin.
Die "Bild"-Zeitung hatte zuvor aus neuem Datenmaterial der Rentenversicherung berichtet. Demnach verfügt ein männlicher Rentner, der im vergangenen Jahr in den Ruhestand gegangen ist, über eine durchschnittliche Netto-Rente von 790 Euro, im Osten von 836 Euro. Noch vor sieben Jahren habe ein Neu-Rentner dagegen im Schnitt 883 Euro in Ost und West erhalten. Dies entspreche einem Rückgang von 10,5 Prozent im Westen und 5,3 Prozent im Osten.
Noch drastischer fiel der Rückgang bei den Erwerbsminderungsrenten aus. Wer 2006 erstmals diese Rente bezog, erhielt im Schnitt 667 Euro (Ost: 601 Euro). Im Jahr 2000 seien es noch 789 Euro (Ost 687 Euro) gewesen. In diesem Segment beträgt der Rückgang 14,5 Prozent (Ost 12,5 Prozent). Bei Frauen wirken sich die Minderungen sowohl bei der normalen wie auch bei der Erwerbsminderungsrente deutlich geringer aus.
Von der Heide sagte, immer mehr Menschen machten von der Möglichkeit eines vorzeitigen Rentenbeginns Gebrauch, der jedoch mit Abschlägen verbunden sei. So seien im vergangenen Jahr 50 Prozent der Renten mit Abschlägen belegt gewesen. Dies mindere die Zahlbeträge der Renten. Darüber hinaus seien die Auszahlungen an die Senioren durch die hohen Krankenkassen- und Pflegebeiträge belastet gewesen. Nicht zuletzt hätten die Menschen immer mehr Brüche in ihrer Erwerbsbiographie. Zeiten der Arbeitslosigkeit etwa minderten die Zahlbeträge.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sprach von statistischen Mittelwerten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht sehr aussagekräftig seien. Die Rentenzahlbeträge seien nicht mit dem tatsächlichen Alterseinkommen gleichzusetzen, da viele Senioren mit kleiner Rente noch über eine betriebliche Absicherung, über eine Beamtenpension oder angespartes Vermögen verfügten.
Zudem gälten die Vereinbarungen zur Sicherung des Netto-Rentenniveaus. Laut Beschluss der Bundesregierung darf es bis 2020 nicht unter 46 Prozent und bis 2030 nicht unter 43 Prozent des Bruttolohns vor Steuern sinken.
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