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Tipps zur Abgeltungssteuer: Viele Anleger und Selbstständige sollten umdenken

Köln, 07.08.2007 11:58 Uhr (redaktion)

2009 kommt die Abgeltungssteuer. Ab dann zahlen Anleger für ihre Kapitalerträge einheitlich 25 Prozent Steuern. Für einige heißt das: Umdenken. Für andere: Jetzt noch handeln.

Einfach und übersichtlich sollen die neuen Steuerregeln für Anleger sein – und das sind sie auch. Denn die neuen Regeln sorgen zunächst für eine Vereinfachung und für viele auch für eine Steuersenkung.

Ob Gut- oder Geringverdiener: 25 Prozent Abgeltungssteuern für alle
Von 2009 an müssen Anleger auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden pauschal 25 Prozent Steuern zahlen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – vorausgesetzt die Erträge liegen oberhalb des Sparerpauschbetrages von 801 Euro pro Person.

Mehr als diese 25 Prozent muss niemand zahlen, auch nicht Gutverdiener, deren persönlicher Steuersatz weit darüber liegt. Geringverdiener, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich das zu viel gezahlte Geld mit der jährlichen Steuererklärung zurückholen.

Banken und Sparkassen ziehen die Steuer direkt ab, ehe sie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne gutschreiben.

Anleger mit höheren Einkommen sind die Gewinner
Von der neuen Abgeltungssteuer profitieren also vor allem Zinssparer mit einem hohen persönlichen Steuersatz. Und das ist bei vielen der Fall. Schon wer im Jahr mehr als 15.000 Euro (30.000 Euro Ehepaare) Einkommen versteuert, hat einen Steuersatz von über 25 Prozent.

Tipp: Wer einen höheren Steuersatz als 25 Prozent hat, sollte Zinseinkünfte aus Papieren wie Bundesschatzbriefe in die Zeit nach 2008 verschieben.

Verlierer sind Käufer von Aktien oder Fondsanteilen
Schlechter dran sind dagegen vor allem Aktionäre und Fondsanleger, wenn sie ab 2009 die Pauschalsteuer von 25 Prozent zahlen müssen. Denn für sie ist nach geltendem Recht bisher nur die Hälfte der Dividende steuerpflichtig.

Gleiches gilt für Gewinnanteile von GmbH-Gesellschaftern. Zudem müssen Aktionäre und Fondsanleger ab 2009 Kursgewinne versteuern. Bisher konnten sie diese Vermögenszusätze brutto für netto verbuchen, wenn sie die Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten haben.


 

Noch gibt es aber die Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umgehen. Denn wer Papiere wie Aktien oder Fondsanteile noch vor 2009 kauft und mindestens ein Jahr hält, für den sind die Kursgewinne steuerfrei.


 

Dieser Bestandsschutz soll allerdings nicht für Zertifikate gelten, die seit dem 14. März 2007 gekauft wurden. Sie unterliegen nach einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2009 der neuen Abgeltungssteuer.

Das heißt: Wer Papiere dieser Art nach dem 14. März gekauft hat, muss sie mindestens ein Jahr halten, aber vor dem 30. Juni 2009 verkauft haben. Sonst zahlt er beim Verkauf bis zu 25 Prozent Abgeltungssteuer.

Mit der Abgeltungssteuer wird auch die fondsgebundene Lebensversicherung wieder attraktiv. Hier versteuert der Kunde die Gewinne erst, wenn die Police ausbezahlt wird, zum Beispiel 15 oder 20 Jahre. Bis dahin kann das angelegte Kapital ungestört arbeiten. Und ab dem 60. Lebensjahr wird die Differenz zwischen eingezahlten Beträgen und Ablaufleistung der Police nur zur Hälfte besteuert.

Wer seine Anlage- und Investmentstrategie ändern sollte
Zwar kann auch nach 2009 mit Wertpapieren wie Aktien mehr Rendite erzielt werden als mit einem Sparbuch oder einem Bundesschatzbrief. Der Unterschied kann aber durch die Abgeltungssteuer und steigende Zinsen deutlich geringer sein als bisher. Anleger sollten das bei ihrer Entscheidung in Zukunft berücksichtigen.

Für Vermieter und Selbstständige kann sich auch die Investmentstrategie ändern. Wie die Zeitschrift Capital vorrechnet, ist dabei die steuerliche Ungleichbehandlung von Haben- und Sollzinsen entscheidend:

Auf private Kapitalerträge fallen ab 2009 pauschal 25 Prozent Steuern an, die individuell vielleicht höhere Besteuerung entfällt. Schuldzinsen, zum Beispiel für vermietete Immobilien oder für Investitionen in die Firma, sind dagegen wie bisher nach dem persönlichen Steuersatz absetzbar. Dieser Unterschied eröffnet Sparpotenzial.

Beispiel Praxiseinrichtung: Für einen Arzt, der 100.000 Euro in die Einrichtung seiner Praxis steckt, galt bisher: Soviel wie möglich mit Eigenkapital bezahlen. Denn für eine relativ sichere Geldanlage erhielt er weniger Zinsen, als für den Kredit fällig wurden. Daran änderte auch die Steuer bisher nichts. Denn die Sollzinsen wurden zu denselben Konditionen abgesetzt, wie die Vermögensanlagen besteuert wurden.

Finanzierungen auf Kredit werden interessant
Das ist ab 2009 anders: So bleiben dem Anleger in Zukunft von 4,6 Prozent Rendite nach Steuern 3,4 Prozent übrig. Andererseits verringert sich die effektive Belastung mit Schuldzinsen von brutto 5,5 Prozent auf netto 3,1 Prozent, weil sie vom persönlichen Steuersatz abhängt.

Roland Franke vom Steuerberaterverband sagt dazu: "Nach strenger ökonomischer Betrachtung dürften Zinspapiere nicht mehr angetastet werden. Die gesamte Investition müsste kreditfinanziert werden."

 
Quelle: MittelstandDirekt (Alrun Jappe)

 

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