Berlin, 22.02.2008 09:55 Uhr (redaktion)
Verbraucherzentrale Bundesverband geht gegen pauschale Zustimmung zum Forderungsverkauf vor.
Die Forderung zur Eindämmung rechtswidriger Forderungsverkäufe von Immobilienkrediten untermauert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt mit rechtlichen Schritten. Abmahnungen wurden in diesen Tagen der Baden-Württembergischen Bank, der ING-DiBa, der Deutschen Kreditbank, der Volksbank Allgäu-West und der Westdeutschen Immobilienbank zugestellt. Rechtswidrig sind nach Einschätzung des Bundesverbandes Klauseln in den Darlehensverträgen, mit denen die Verbraucher pauschal in Forderungsverkäufe einwilligen.
"Diese Klauseln, durch die Kredite jederzeit verkauft werden können, unterwandern das Vertrauensverhältnis in die Bank und bergen enorme Risiken", so Vorstand Gerd Billen. Jederzeit könnte der Kunde einem völlig Fremden als Vertragspartner gegenüberstehen. "Durch die Klausel wird de facto das Bankgeheimnis abgeschafft, indem es im Moment des Vertragsschlusses schon nicht mehr gelten soll."
Nach einer vom Verbraucherzentrale Bundesverband beim Institut für Finanzdienstleistungen Hamburg (iff) in Auftrag gegebenen Studie haben Kreditinstitute auch eine große Zahl nicht notleidender Kredite ohne Zustimmung der Kreditnehmer an Investoren verkauft. Mit den Abmahnungen will der Verband nun die Praxis der Banken eindämmen, sich schon bei Vertragsschluss einen Freibrief zu verschaffen, den Kredit jederzeit weiterverkaufen zu dürfen.
In den abgemahnten Klauseln willigt der Kunde in die Weitergabe seiner Daten ein und befreit die Bank von dem Bankgeheimnis - unabhängig davon, ob der Kredit notleidend ist oder nicht. Damit können auch Kredite, die regelmäßig bedient werden, jederzeit verkauft werden. In der Folge sind Kreditkündigungen und willkürliche Zwangsvollstreckungen durch die Neuerwerber nicht ausgeschlossen.
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