Finanzen Markt & Meinungen Startseite

 

Urteil in der VW-Affäre: Volkert zu Gefängnisstrafe verurteilt

Braunschweig, 22.02.2008 14:56 Uhr (redaktion)

Das Landgericht Braunschweig verurteilte den einst mächtigsten deutschen Arbeitnehmervertreter im VW-Korruptionsprozess am Freitag wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung.

Er hatte als Betriebsrat und Aufsichtsrats-Vize des größten Autokonzerns Europas knapp zwei Millionen Euro an Sonderzahlungen kassiert. Das Geld hat er nach Auffassung des Gerichts zu Unrecht erhalten.

Volkert ist der erste Beschuldigte in der VW-Affäre, der hinter Gitter muss. Der frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz, der die Verantwortung für die Sonderzahlungen übernommen hatte, hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe erhalten und musste gut eine halbe Million Euro Geldbuße zahlen.

Der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer - eine weitere Schlüsselfigur der Affäre - kam am Freitag wegen Untreue mit einem Jahr Bewährungsstrafe davon. Er hatte die zahlreichen Bordellreisen auf Firmenkosten für Betriebsräte und Manager organisiert und über ein Sonder-Spesenkonto abgerechnet.

Anwälte werden Revision einlegen
Das Gericht blieb bei Volkert und Gebauer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für Volkert ein Jahr mehr Haft, für Gebauer eine längere Bewährungsstrafe verlangt. Die Verteidiger hatten für Volkert dagegen einen Freispruch oder allenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert. Sie dürften in die Revision gehen und das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anfechten.

Volkert, der sich bei VW als Co-Manager verstand, sei sein Geld wert gewesen, argumentierten die Anwälte und stützten sich auf die Aussagen der früheren VW-Chefs Ferdinand Piech und Bernd Pischetsrieder. Ex-Personalvorstand Hartz hatte vor Gericht erklärt, die Sondervergütung für Volkert sei seine Idee gewesen. Dem hat das Gericht aber keinen Glauben geschenkt. Bei Gebauer hingegen folgten die Richter den Darstellungen von Hartz, dass der Personalmanager ausdrücklich den Auftrag hatte, Volkert jeden Wunsch zu erfüllen. Er sollte dabei nicht kleinlich sein, lautete die Order des VW-Managers. Von all dem will der damalige VW-Chef Piech nichts gewusst haben - was Zeugen bezweifelten. Allerdings fanden sich keine Belege für eine Mitwisserschaft, die Piech vor Gericht entschieden bestritt.

Mit dem Urteil gegen Volkert und Gebauer bleibt ein zweiter Teil der VW-Affäre ungeklärt. Seit mehr als einem Jahr stocken die Ermittlungen wegen eines Netzes von Tarnfirmen gegen den Ex-Personalvorstand der VW-Tochter Skoda, Helmuth Schuster, der auch an den Bordellbesuchen beteiligt war. Er soll zudem Schmiergelder von Zulieferern verlangt und über Tarnfirmen versucht haben, VW-Gelder abzuzweigen.

reuters/AFP

 

» Zur Startseite von Finanzen Markt & Meinungen