Der Handel mit Zertifikaten - Grundlagen
Stuttgart, 05.12.2007 18:41 Uhr (FS)
Wie funktioniert der Weg einer Order im Skontroführerhandel.
Weg einer Order im Skontroführerhandel
?? Was ist ein Skontroführer
Ein Skontroführer, nach wie vor auch Börsenmakler genannt, ist für das Feststellen von Börsenpreisen an einer deutschen Wertpapierbörse zuständig. Die Aufgabe eines Skontroführers besteht im Feststellen von marktgerechten Börsenpreisen aus seinem betreuten Skontro heraus. Ein Skontro ist ein elektronisches Orderbuch, mit dem sich der Skontroführer alle vorliegenden Orders eines Wertpapiers ersichtlich machen kann. Die Börsenkurse der meisten Wertpapiere werden nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt. Dabei gilt es den Kurs festzustellen, zu dem der größte Absatz mit dem geringsten Überhang/Unterhang gehandelt wird. Zusätzlich muss die Kurskontinuität eingehalten werden, damit zu große Kurssprünge (die mit einer Plus-/Minusankündigung vorher gemeldet werden) vermieden werden. Derivate hingegen, die von ihrem Emittenten außerbörslich in Market Making gepreist werden, werden nach dem Market-Maker-gestützten System gehandelt. Dabei darf ein Börsenkurs eines Derivates nicht schlechter als der Quote (Geld- und Briefkurs) des Market Makers festgestellt werden.
1. Ordererteilung
Der Anleger erteilt seiner Bank den Wertpapierauftrag im Internet, per Telefon, per Fax oder persönlich beim Bankberater.
Notwendige Angaben bei der Orderaufgabe sind: Orderart (Kauf oder Verkauf), Wertpapierkennnummer, Stückzahl oder Nominalbetrag, Börsenplatz, Limit und Gültigkeit der Order.
Wichtig: Privatanleger können ihre Wertpapieraufträge nicht direkt bei der Börse Stuttgart aufgeben. Für die Orderabwicklung ist erforderlich, dass eine Bank, ein Discountbroker, o.ä. zwischengeschaltet ist.
2. Orderweiterleitung
Über das Handelssystem Xontro® * (Erklärung am Ende) wird die Kundenorder an den Börsenplatz Stuttgart weitergeleitet.
3. Orderabwicklung
Wird der Börsenplatz Stuttgart gewählt, gelangt die Order automatisch in das elektronische Orderbuch des zuständigen Skontroführers und wird vom vollelektronischen Limit-Kontroll-System erfasst.
Dieses prüft die Order fortlaufend auf Ausführbarkeit. Ist die Order ausführbar, wird das dem Skontroführer angezeigt. Er prüft die Eckdaten und stellt umgehend den Preis fest.
Nach der Orderausführung erhält die Bank, bei welcher der Anleger den Wertpapierauftrag aufgegeben hat, eine entsprechende Ausführungsbestätigung, die wiederum an den Kunden weitergeleitet wird.
Die Daten der Transaktion werden an eine zentrale Abwicklungsstelle weitergeleitet. Der Käufer bekommt die Wertpapiere in sein Depot gebucht und den Gegenwert auf seinem Konto belastet. Dem Verkäufer werden die Wertpapiere aus seinem Depot ausgebucht und der Gegenwert auf seinem Konto gutgeschrieben. Die Verbuchungen erfolgen in der Regel zwei Börsentage nach der Preisfeststellung.
Preiszusätze:
Preiszusätze werden zusammen mit dem festgestellten Preis veröffentlicht. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte.
- b oder Preis ohne Zusatz = bezahlt: Alle Aufträge sind ausgeführt.
- bG = bezahlt Geld: Die zum festgestellten Preis limitierten Kaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weitere Nachfrage.
- bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Preis limitierten Verkaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein, es bestand weiteres Angebot.
- ebG = etwas bezahlt Geld: Die zum festgestellten Preis limitierten Kaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
- ebB = etwas bezahlt Brief : Die zum festgestellten Preis limitierten Verkaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
- ratG = rationiert Geld : Die zum Preis und darüber limitierten sowie unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.
- ratB = rationiert Brief: Die zum Preis und die niedriger limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.
Alle zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Orders werden berücksichtigt. Der QLP versucht nun eventuelle Ungleichgewichte durch Liquiditätsspende auszugleichen. Die Liquidität besorgt sich der QLP in der Regel vom Emittenten oder stellt sie auch selbst zur Verfügung.
Das Handelssystem ermittelt nun den Börsenpreis nach einem bestimmten Preisfindungsalgorithmus.
In seltenen Fällen kommt es zu Situationen, in denen der QLP nicht die notwendige Liquidität zur Verfügung stellen kann, und das Handelssystem ohne weitere Liquidität keinen Börsenpreis ermitteln kann. Diese Situationen treten oft bei ausverkauften Produkten auf und zeichnen sich durch ein extremes Ungleichgewicht zwischen Kauf- und Verkaufsaufträgen innerhalb der Spanne zwischen Geld- und Briefkurs, aus.
Beispielsweise trifft eine extrem hohe Nachfrage nach einem Produkt, welches ausverkauft ist, auf ein sehr geringes Angebot. Damit nun die Käufer keine Kleinstausführungen bekommen, die nach Ausführungsquote und Gegenwert die zu zahlenden Gebühren nicht rechtfertigen (nicht wirtschaftlich sinnvolle Zuteilungen), den Verkäufern aber eine Ausführung ermöglicht werden soll, erlaubt das Regelwerk dem QLP nach Rücksprache mit der Handelsüberwachung eine besondere Form der Liquiditätsspende. Entgegen dem Auktionsprinzip kann der QLP nun bei der Liquiditätsspende die Nachfrage der anderen Kunden unberücksichtigt lassen und nur für die Ausführung der Verkäufer sorgen. Darauf hin ermittelt das Handelssystem einen Preis mit dem Preiszusatz ratG*.
Obwohl sich auf den ersten Blick für die Käufer ein Nachteil ergibt, ist diese Regelung dennoch vorteilhaft für Sie. Sie erhalten keine Kleinstausführungen, da diese für Sie wirtschaftlich nicht sinnvoll wären. Der QLP bündelt bei diesen Preisermittlungen Liquidität in der betreffenden Gattung und kann üblicherweise zu einem späteren Zeitpunkt eine wirtschaftlich sinnvolle Zuteilung vornehmen. In seltenen Fällen, in denen keine zusätzlichen Verkaufsorders ausgeführt werden können, erhalten die Käufer jedoch keine Zuteilung.
Die Verkäufer haben den Vorteil, dass ihre Orders unmittelbar ausgeführt werden.
*= Sternchen : Kleine Beträge konnten ganz oder teilweise nicht gehandelt werden.
Folgende Preishinweise können zusammen mit dem festgestellten Preis veröffentlicht werden:
- G = Geld: Es fand kein Umsatz statt; zu diesem Preis bestand nur Nachfrage.
- B = Brief: Es fand kein Umsatz statt; zu diesem Preis bestand nur Angebot.
- - = gestrichen: Ein Preis konnte nicht festgestellt werden.
- -G = gestrichen Geld: Ein Preis konnte nicht festgestellt werden. Es bestand unlimitierte Nachfrage.
- -B = gestrichen Brief: Ein Preis konnte nicht festgestellt werden. Es bestand unlimitiertes Angebot.
- -T = gestrichen Taxe: Ein Preis konnte nicht festgestellt werden; der Preis ist geschätzt.
- -GT = gestrichen Geld/Taxe: Ein Preis konnte nicht festgestellt werden, da der Preis auf der Nachfrageseite geschätzt ist.
- -BT = gestrichen Brief/Taxe: Ein Preis konnte nicht festgestellt werden, da der Preis auf der Angebotsseite geschätzt ist.
- C = Kompensationsgeschäft: Zu diesem Preis wurden auftragsgemäß ausschließlich Aufträge ausgeführt, bei denen Käufer und Verkäufer identisch waren.
- M: In dieser Preisfeststellung sind Aufträge enthalten, die von einem Skontroführer aus Gründen der Glattstellung von eingegangenen Aufgabepositionen eingegeben wurden.
- U: In dieser Preisfeststellung sind Aufträge enthalten, die von einem Skontroführer aus Gründen der Eigenhandelstätigkeit eingegeben wurden.
Folgende Nebenrechte können zusammen mit dem festgestellten Preis veröffentlicht werden:
- exBR = erste Notiz nach Abschlag eines Rechtes zum Bezug von Aktien, Optionsscheinen, etc.
- exBA = erste Notiz nach Abschlag von Berichtigungsaktien
- exA = erste Notiz nach Ausschüttung der Zinsen (insbesondere bei Genussscheinen)
- exD = erste Notiz nach Abschlag der Dividende
- exZS = erste Notiz nach Zinszahlung bei Anleihen, bei denen keine Stückzinsverrechnung stattfindet
- exAZ = erste Notiz nach einer Ausgleichszahlung (insbesondere bei Aktien)
- exBO = erste Notiz nach Zahlung eines Bonusrechtes (insbesondere bei Aktien)
- HL = Hinweis Löschung (muss in den Bekanntmachungen näher spezifiziert werden)
- HA = Hinweis Abschlag (muss in den Bekanntmachungen näher spezifiziert werden)
- ex abc = erste Notiz nach Abschlag von 2 oder mehreren Nebenrechten
- ex SP = erste Notiz einer Aktie nach einer Teilung (Split)
Bei Xontro handelt es sich um ein Orderrouting und Handelssystem für Wertpapiergeschäfte, das im Parketthandel der Wertpapierbörsen in Deutschland eingesetzt wird.
Xontro ist das elektronische, maklergestützte Handelssystem der sieben deutschen Skontroführerbörsen (Berliner Börse, Börse Düsseldorf, Frankfurter Wertpapierbörse, Hamburger Börse, Hannover, Börse München und Börse Stuttgart). Es ermöglicht den Handel in allen börsennotierten nationalen und internationalen Wertpapieren. Rund die Hälfte aller Kassamarktgeschäfte werden über Xontro abgewickelt.
Quelle: Börse Stuttgart
Zertifikate
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