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07.03.2013 17:43 Uhr
MITTELSTAND UND COMPLIANCE

DIHK dämpft Forderungen nach übermäßigem Kontrollwahn für Unternehmen

Düsseldorf, 07.03.2013 17:43 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Lebens­mit­tels­kan­dale, Daten­schutz­miss­brauch und Korrup­tion rücken immer wieder das Stich­wort Compliance in das Licht der Öffent­lich­keit. Jeder Fall wird schnell zum Anlass genommen, höhere Bußgelder für Unter­nehmen und die verbind­liche Einfüh­rung von aufwen­digen Compliance-Systemen zu fordern. Doch sind zusätz­liche gesetz­liche Hürden das rich­tige Mittel?

Compliance ist eine gute Idee …
„To comply“ heißt: eine Regel, ein Gesetz befolgen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch Compliance ist mehr als die Einhaltung der Spielregeln, denn das rechtmäßige Verhalten der Organe und Mitarbeiter eines Unternehmens soll dabei durch organisatorische und personelle Maßnahmen systematisch sichergestellt werden.

... nicht nur für große Unternehmen
Compliance ist nicht nur eine Aufgabe für Konzerne, die sogar eigene Abteilungen dafür unterhalten. Auch der Mittelstand beschäftigt sich zunehmend mit dem Thema. Grund: Auch in kleinen und mittleren Unternehmen besteht das Risiko, gegen Regeln zu verstoßen. Doch gerade mittelständische Unternehmen tun sich oft besonders schwer, den Überblick über häufig unklare und unüberschaubare Vorschriften zu behalten. In den seltensten Fällen wird vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen, meistens geschieht dies aus mangelnder Kenntnis der geltenden Regeln. Bei der Verletzung von Vorschriften drohen aber nicht nur Schadenersatzforderungen, Bußgelder und Strafverfolgung. Es können auch wirtschaftliche Schäden durch den Verlust von Aufträgen entstehen. Besonders gravierend ist aber der Imageschaden – Konsequenzen, die für ein mittelständisches Unternehmen schnell existenzbedrohend sein können.

Compliance als Kostenfaktor für Unternehmen
Es besteht in Unternehmen kein Zweifel, dass rechtmäßiges Verhalten wichtig ist. Es gibt aber auch nachvollziehbare Vorbehalte gegenüber zu viel Compliance. Mitarbeitern, die mit Compliance-Aufgaben betraut sind, eilt oft der Ruf eines Bedenkenträgers voraus. Viele Unternehmen schrecken auch vor der Einführung eines eigenen Compliance-Programmes zurück, weil ihre Mitarbeiter Vorbehalte gegen die damit verbundene Kontrolle haben. Vor diesem Hintergrund ist z. B. die Forderung nach gesetzlichen Privilegien für sogenannte „Whistleblower“ – also Mitarbeiter, die gesetzwidriges Verhalten ihrer Vorgesetzten oder Kollegen anzeigen – wenig hilfreich.

Sinnvoll: Selbstregulierung der Wirtschaft
In Deutschland ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen ein Compliance-System einrichten. Das ist richtig so, denn die Einsicht, dass Compliance sinnvoll ist, ist bei den Unternehmen grundsätzlich vorhanden und muss nicht erzwungen werden. Die gesetzgeberische Keule wäre hier fehl am Platz. Aber auf der anderen Seite wären zusätzliche Anreize eine gute Idee, um noch mehr Unternehmen für das Thema Compliance zu interessieren. So könnte beispielsweise ein angemessenes Compliance-Management bußgeldmindernd berücksichtigt werden, wenn es trotzdem zu einem Gesetzesverstoß kommt. Denn dieser wäre dann ein Zeichen dafür, dass entweder ein unvorhersehbares Risiko eingetreten ist – doch dagegen hilft auch das beste Compliance-System nicht – oder dass einzelne Täter besondere kriminelle Energie entwickelt haben, um Kontrollen zu umgehen. Und das ist nicht der Fehler des Unternehmens.

(Quelle: DIHK Berlin)

 

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