Dr. Lehnen und Sinnig: Bearbeitungsgebühren bei Unternehmenskrediten unzulässig
Düsseldorf, 04.07.2017 18:44 Uhr (Gastautor)
Im heutigen Verhandlungstermin hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gegen Banken in Bezug auf Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen gefällt. Eine Einschätzung der Kanzlei Dr. Lehnen und Sinnig aus Trier.
Bereits im Oktober 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken jedenfalls Verbrauchern gegenüber keine Bearbeitungsgebühren für die Vergabe von Darlehen erheben dürfen. Im Anschluss hieran war allerdings heftig umstritten und lange Zeit unklar, ob dieses Verbot auch bei Unternehmerkrediten gilt. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hierzu war bislang nicht einheitlich.
Heute hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken auch von Unternehmen keine Kreditbearbeitungsgebühren verlangen dürfen (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Denn die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte ist mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht zu vereinbaren, weshalb gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners (Unternehmers) vorliegt.
Widerstand der Banken zum Urteil des Bundesgerichtshofes ist gewiss
Laut der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig aus Trier hat diese Grundsatzentscheidung weitreichende Folgen. Schon 2014 erreichten die Rückforderungsansprüche der Verbraucher einen Milliardenbetrag, obwohl der einzelne Anspruch jedes einzelnen Verbrauchers meist nicht mehr als wenige Hundert Euro betrug. Viele Verbraucher haben ihre Ansprüche daher gar nicht erst durchgesetzt.
Bei den Unternehmerdarlehen, über die nun entschieden wurde, liegen die Dinge grundlegend anders. Weil der Kapitalbedarf von Unternehmen deutlich größer ist als bei Verbrauchern, belaufen sich die meist prozentual von der Kreditsumme abhängenden Bearbeitungsgebühren nicht selten auf einen fünf-, teils sogar auf einen sechsstelligen Betrag, und zwar pro Darlehen. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen mit regelmäßigem Kapitalbedarf nicht nur einen, sondern eine Vielzahl dieser Verträge abgeschlossen haben und nun alle Gebühren mindestens ab 2014 zurückverlangt werden können. Rechtsanwalt Dr. Christof
Lehnen: "Die deutschen Banken sehen sich der größten Rückforderungswelle aller Zeiten ausgesetzt."
Anleger-Anwalt Dirk Sinnig: "Wenn nun die Unternehmen ihre weitaus höheren Gebühren in den nächsten Wochen und Monaten zurückverlangen und für die Banken Milliardenbeträge im Feuer stehen, rechnen wir mit maximalem Widerstand der Banken, und zwar auch bei den Banken, für die diese Rückforderungswelle nicht existenzbedrohlich ist."
Ob diese Taktik der Banken aufgeht, ist aber höchst fraglich: Denn längst haben sich spezialisierte Prozessfinanzierer positioniert. Diese Experten übernehmen ähnlich einer Rechtsschutzversicherung das gesamte Prozessrisiko gegen eine prozentuale Erfolgsbeteiligung. Damit entsteht eine starke Allianz. Hierzu Rechtsanwalt Dirk Sinnig: "Die zum Handeln verpflichteten Geschäftsführer vermeiden eine persönliche Haftung, das Prozessfinanzierungsmodell befreit das Unternehmen von jedem Prozessrisiko und eröffnet zugleich die Chance auf Rückerstattung stattlicher Gebühren. Im Erfolgsfall partizipieren also das Unternehmen und der Prozessfinanzierer."
(Quelle: Dr. Lehnen & Sinnig, Trier)
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