Düsseldorf, 30.12.2019 14:31 Uhr (Finanzredaktion)
Gute Nachrichten gibt es für Kinder zum Thema Elternunterhalt. Wenn die hohen Kosten fürs Pflegeheim nicht aus dem eigenen Vermögen aufgebracht werden können, gilt ab 2020 eine neue Grenze ab 100.000 Euro Jahreseinkommen.
Wenn Eltern pflegebedürftig werden, sind ihre Kinder laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zum Elternunterhalt verpflichtet. Relevant wird das meist, wenn die Eltern die hohen Kosten für das Pflegeheim nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen aufbringen können.
Zunächst übernimmt das Sozialamt die Kosten als sogenannte Hilfe zur Pflege. Laut Bundesregierung ist das derzeit bei fast 400.000 Senioren der Fall. Die Unterhaltsansprüche des Pflegebedürftigen gehen dann jedoch bis zur Höhe der gezahlten Aufwendungen auf das Sozialamt über. Das Amt holt sich das Geld anschließend bei den Angehörigen zurück.
Schon bisher mussten Angehörige für die Kosten in der Regel zwar nicht in voller Höhe einstehen. Das Gesetz gesteht ihnen einen Selbstbehalt zu. Außerdem werden Einkommen und Vermögen um bestimmte Beträge bereinigt. Dennoch sind viele Angehörige durch die Pflegebedürftigkeit der Eltern finanziell stark belastet. Umgekehrt scheuen zahlreiche Senioren den Umzug ins Pflegeheim, aus Angst, ihre erwachsenen Kinder werden für die Kosten herangezogen.
Das wollte der Gesetzgeber ändern. Zum 1. Januar 2020 tritt daher das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Angehörige von unterhaltsberechtigten Hilfebedürftigen in der Sozialhilfe künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je unterhaltsverpflichteter Person vom Sozialamt in Anspruch genommen werden können. Das gilt übrigens nicht nur für unterhaltspflichtige Kinder pflegebedürftiger Eltern, sondern andersherum auch für Eltern, deren volljährige Kinder pflegebedürftig sind. Auch sie müssen zukünftig erst bei einem Einkommen, das über der 100.000 Euro-Grenze liegt, anteilig für die Pflegekosten aufkommen.
(Quelle: ARAG SE) (Fotos: Barmer)
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