Düsseldorf, 22.05.2012 11:49 Uhr (FS)
Im Rahmen der "Digitalen Agenda" der EU-Kommission sollen Regeln zur wirtschaftlichen Nutzung, aber auch zum Schutz der Privatsphäre beim "Internet der Dinge“, der Vernetzung von Alltagsgeräten entwickelt werden.
Heutzutage besitzt der Durchschnittsbürger zwei Gegenstände, die mit dem Internet verbunden sind. Bis 2015 dürften es sieben sein, weltweit werden dann 25 Mrd. Geräte über Drahtlosverbindungen verfügen. Diese Zahl könnte sich bis 2020 auf 50 Mrd. verdoppeln. In Zukunft werden also möglicherweise viele Alltagsgegenstände mit dem Internet verbunden sein.
Das heutige Internet bietet Zugang zu Inhalten und Informationen durch die Verbindung vielfältiger Endgeräte, wie PCs, Smartphones oder Fernsehgeräte mit Internetseiten. In der nächsten Entwicklungsstufe werden Informationen zum physischen Umfeld durch angeschlossene Gegenstände bereitgestellt werden können, die mit Sensoren für ihr Umfeld ausgestattet sind und über Smartchips mittels RFID-Technik mit oder ohne menschliches Dazutun kommunizieren.
Bereits 2009 hatte die EU-Kommission in einer Mitteilung 14 Maßnahmen dargelegt, mit denen Europa befähigt werden soll, Technologien und Systeme für das „Internet der Dinge“ zu entwickeln, die zugleich mit dem Schutz von Privatsphäre und personen-bezogenen Daten zu vereinbaren sind. Nun will die EU-Kommission Regeln für diese Vernetzung von Alltagsgeräten erarbeiten, die die volle Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials ermöglichen. Zugleich sollen aber auch durch eine gewisse Kontrolle der entsprechenden Geräte die Rechte von Privatpersonen gesichert werden, deren zum Teil sehr persönliche Daten und Verhaltensmuster ausgetauscht und gespeichert werden.
Das Ergebnis der Konsultation soll in eine Empfehlung zum „Internet der Dinge“ einfließen, die im Sommer 2013 vorgelegt wird.
Internet of Things Europe – Das Video
(Quelle: BMWi, EU-Kommission, Dr. Werner Langen (MdEP))
(Foto: Oleg Rosental;pixelio.de)