Brüssel/Straßburg, 16.04.2014 11:39 Uhr (Frank Schulz)
Neben der im letzten Jahr beschlossenen zentralen Aufsicht der EZB für die größten Banken in der EU-Zone kommen jetzt ein Abwicklungsmechanismus und das Einlagensicherungssystem hinzu. Lesen Sie auch Reaktionen von Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
Worum geht es?
Es geht um die Verhinderung zukünftiger Finanzkrisen durch eine Stabilisierung des europäischen Finanzsystems. Dazu wird es einheitliche Regelungen in der EU geben, falls Banken Pleite gehen. Auf jeden Fall sollen die Bürger nicht mehr dafür geradestehen.
Es bestehen nach wie vor Bedenken zwischen nationalen Interessen (also z.b. die von Deutschland) und den einheitlichen, vergemeinschaftlichen der EU-Mitgliedstaaten. Deutschland will u.a. verhindern, für Fehlentscheidungen eines anderen EU-Mitgliedstaates haften zu müssen und ist an sich gegen einen gemeinsamen Abwicklungsfonds für Banken.
1. Eine gemeinsame Bankenaufsicht für die Euro-Zone unter Führung der Europäischen Zentralbank (EZB).
Die Europäische Zentralbank (EZB) wird dafür verantwortlich sein, die größten Banken der Eurozone zu beaufsichtigen. Dazu zählen zurzeit 128 Banken. Sparkassen und Genossenschaftsbanken fallen nicht darunter. In diesem Jahr soll die EZB mit einem Stresstest aller 128 Banken beginnen, um deren Lage besser zu beurteilen.
2. Zentraler, einheitlicher Abwicklungsmechanismus für marode Banken.
Ein europäischer Bankenabwicklungsfonds zur Finanzierung der Abwicklung von Pleitebanken soll gemäß der Einigung in acht Jahren durch Bankenabgaben mit dem Zielvolumen von rund 55 Mrd. Euro gefüllt werden. Die Verluste der Banken sollen in erster Linie von Aktionären und Anleihengläubigern getragen werden. Der Abwicklungsmechanismus wird aktiviert, wenn eine Bank im Euroraum oder mit Sitz in einem Mitgliedstaat, der an der Bankenunion teilnimmt, abgewickelt werden muss. Die Initiative hierfür wird in der Regel von der EZB ausgehen.
Für den Fall, dass bei Banken der Bankenunion Eigenkapitallücken festgestellt werden, sollen sich die Banken zunächst Kapital auf dem Markt oder aus anderen privaten Quellen beschaffen. Sollte dies nicht ausreichen, könnten auf nationaler Ebene unter Einhaltung der Vorschriften für staatliche Beihilfen öffentliche Mittel bereitgestellt und erforderlichenfalls öffentliche Rettungsschirme in Anspruch genommen werden. In erster Instanz werden die einzelstaatlichen Mechanismen aktiviert. Falls die nationalen Unterstützungsmechanismen nicht ausreichen, können dann in zweiter Instanz EU-Instrumente, einschließlich des ESM, eingesetzt werden.
3. Gemeinsame Standards bei der Einlagensicherung
Um die Ersparnisse der Bürger zu schützen, stimmen die EU-Abgeordneten am Dienstag (15.4.) über eine Aktualisierung der Richtlinie zum Einlagensicherungssystem ab. Die Änderung der Richtlinie sieht vor, dass Ersparnisse von bis zu 100.000 Euro durch nationale Garantien geschützt werden. Das ist eine bankenfinanzierte Einlagensicherung, so dass Steuerzahler nicht für Ausfälle garantieren müssen.
Aktuell sind beispielsweise bei den deutschen Privatbanken gesichert: "Der Schutz des Einlagensicherungsfonds umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sind dagegen nicht geschützt." (Quelle: Bankenverband)
(Quelle: EU-Kommission / Dr. Werner Langen und Markus Ferber (beide MdEP)