Frankfurt/Main, 05.04.2008 14:59 Uhr (redaktion)
Von Dr. Franz-Josef Leven (DAI): Am 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungsteuer in Kraft. Für den Wertpapiersparer hat diese durchaus Vorteile.
Grundsätzlich bedeutet der Begriff „Abgeltungsteuer“ nur, dass die Versteuerung von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen) mit einer einmaligen Zahlung von rund 25 Prozent Abgeltungssteuer (plus Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer) des Ertrages aus Kapitalanlagen endgültig „abgegolten“ ist.
Die Steuer wird von der Bank direkt an den Fiskus abgeführt, so dass die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung häufig nicht mehr angegeben werden müssen – eine Erleichterung für Steuerzahler und Finanzamt.
Wer einen höheren persönlichen Grenzsteuersatz als 25 Prozent hat, kann sich in Abhängigkeit von seiner Anlagestrategie auf eine Steuerentlastung freuen: Dies gilt insbesondere für Zinspapiere, deren Erträge mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer steuerlich erfasst werden.
Für Aktionäre trifft dies jedoch nicht zu, wie das Deutsche Aktieninstitut kritisiert, denn das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft, so dass Dividenden künftig in vollem Umfang besteuert werden. Vor allem aber sind demnächst Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer zu versteuern, obwohl bereits auf Unternehmensebene Körperschaft- und Gewerbesteuer anfällt. Das Aktieninstitut fordert deshalb eine Senkung der Gesamtbelastung aus der Abgeltungsteuer auf maximal 20 Prozent.