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Studie Private Equity: Familienunternehmer entdecken Finanzinvestoren

Dokument: München, 22.04.2008 10:42 Uhr (redaktion)

Nach der ausgiebigen öffentlichen Diskussion über „die Heuschrecken“ überrascht es nicht: Viele Familienunternehmer und Politiker haben erhebliche Vorbehalte und Vorurteile gegenüber Private-Equity-Gesellschaften. Doch: Familienunternehmen entdecken u.a. durch die Kreditkrise die Vorteile von Minderheits-Beteiligungen durch die Geldgeber.

Familienunternehmen, die sich dennoch einen Private-Equity-Investor als Minderheitsgesellschafter ins Haus geholt haben, sind aber mit diesem Engagement in der Mehrheit zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Das geht aus einer Studie hervor, die die Stiftung Familien-unternehmen beim Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der Technischen Universität München (TUM) in Auftrag gegeben hat.

„Wir wollen mit der Studie dazu beitragen, das Thema der Unternehmensfinanzierung durch Private Equity differenzierter als bisher zu betrachten“, so Prof. Dr. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen.

Die Studie fokussiert Erfahrungen mit Minderheitsbeteiligungen von Private-Equity-Gesellschaften in Familienunternehmen. „Die Untersuchung schafft Transparenz, nicht durch theoretische Erläuterungen, sondern anhand praktischer Beispiele und Erfahrungen“, so umreißt Studienleiterin Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner den Ansatz der Studie. Darüber hinaus liefert sie stichhaltige Gegenargumente zur gängigen Auffassung, dass Konflikte zwischen Private-Equity-Investoren und
Familienunternehmern unumgänglich seien.

„Die gängigen Debatten beziehen sich fast ausschließlich auf Mehrheitsbeteiligungen, einzelne spektakuläre Transaktionen und oftmals vorgefertigte Meinungen statt auf tatsächliche Erfahrungen. Minderheitsbeteiligungen moderaterer, häufig inländischer Private-Equity-Gesellschaften, die aus Sicht von Familienunternehmen zu positiven Ergebnissen führen könnten, bleiben in der öffentlichen Diskussion bisher weitgehend unbeachtet“, kommentiert Hennerkes.

Befragung von Unternehmen, Investoren und Experten
Um ein ausgewogenes Bild zu zeichnen, haben die Autoren der Studie nicht nur Familienunternehmer und familienfremde Manager in Familienunternehmen befragt, sondern auch Private-Equity-Investoren und Experten, wie zum Beispiel Rechtsanwälte. Auf Basis der Erkenntnisse aus den Interviews wurden schließlich auch Handlungsempfehlungen abgeleitet. Die wichtigsten Zielgruppen der Studie sind Familienunternehmen und Private-Equity-Gesellschaften.

Zentraler Vorteil über Kapitalzugang hinaus: Professionalisierung
Befragt wurden zwei Gruppen von Familienunternehmen: Sowohl Unternehmen, die sich trotz aller zuvor empfundenen Skepsis für Minderheitsbeteiligungen von Private-Equity-Gesellschaften entschieden hatten, als auch solche Unternehmen, die wegen ihrer großen Vorbehalte eine Mezzanine-Finanzierung wählten.

„Ein Finanzierungsbedarf ist oftmals nicht der alleinige Grund für die Wahl einer Private-Equity-Finanzierung. Vorteile über den Zugang zu Kapital hinaus spielen oftmals eine Rolle und können die hohen Kosten dieser Finanzierung rechtfertigen“, so die generelle Einschätzung von Achleitner. Je nach Ausgangslage und Anlass der Finanzierung legen die Familienunternehmer Wert auf die Professionalisierung der Unternehmensführung, die Verbesserung der Kapitalstruktur, die externe Expertise zur Vorbereitung eines Börsengangs oder – bei Problemen im Gesellschafterkreis – auf einen neutralen Gesellschafter als Moderator.

Faktoren für Minderheitsbeteiligung
Faktoren für Minderheitsbeteiligung (Zum vergrößern bitte auf das Bild klicken)

Wichtigstes Entscheidungskriterium: Vertrauen
Als wichtigstes Entscheidungskriterium bei der Auswahl eines Minderheitsgesellschafters erwies sich die zwischenmenschliche Ebene im Sinne von gegenseitigem Vertrauen und persönlichem Fit. An zweiter Stelle war für die Unternehmer entscheidend, ob die Ausrichtung der Investitionsstrategie mit der eigenen übereinstimmt. Darauf folgend stand die nationale Prägung der Finanzinvestoren: Inländische Partner werden vielfach bevorzugt. „Für den Familienunternehmer zählt, dass der Private-Equity-Partner seine unternehmerische Denkweise versteht und gemeinsam eine langfristige Strategie verfolgt wird“, so die Beobachtung von Achleitner.

Entscheidungskriterien der Familienunternehmen
Entscheidungskriterien der Familienunternehmen

Eine geringere Rolle spielten dagegen die finanziellen Konditionen. Achleitner erklärt diese niedrige Priorität zum Teil damit, dass rund die Hälfte der Engagements bereits mit dem Blick auf den späteren Ausstieg der Minderheitsgesellschafter und den Rückkauf der Anteile durch die Familiengesellschafter eingegangen wurden: „Ein hoher Preis für den Anteil würde auch einen hohen Rückkaufspreis bedeuten. Außerdem gehören die Renditeerwartungen der Private-Equity-Gesellschaften zu den Punkten, die den Familienunternehmern Sorge bei der Aufnahme solcher Gesellschafter bereiten – ein hoher Einstiegswert würde noch höhere Anforderungen bedeuten.“

Überwiegende Zufriedenheit mit Partnerschaft auf Zeit

In den meisten Fällen erfüllte die Zusammenarbeit mit der Private-Equity-Gesellschaft trotz aller ursprünglichen Vorbehalte die Erwartungen der Familienunternehmen. 15 Unternehmen waren zufrieden oder gar sehr zufrieden, je ein Unternehmen war mittelmäßig zufrieden und unzufrieden und zwei Unternehmen äußerten sich „sehr unzufrieden“. Entgegen den anfänglichen Befürchtungen, dass ihre Unabhängigkeit leiden könnte, hätten sich einige Unternehmer sogar eine stärkere Einflussnahme des Investors gewünscht.

In den Fällen völliger Unzufriedenheit trafen meist eine schlechte Unternehmensentwicklung und ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Familie und Private-Equity-Gesellschaften zusammen.

Zufriedenheit der Familienunternehmen mit der Minderheitsbeteiligung und Private-Equity-Gesellschaft
Zufriedenheit der Familienunternehmen mit der Minderheitsbeteiligung und Private-Equity-Gesellschaft

Nicht nur frisches Geld, sondern Know-how auf vielen Ebenen
Am stärksten wirkte sich das Engagement der Private-Equity-Gesellschaften in den Bereichen Corporate Governance, Finanzierung sowie Controlling und Reporting aus, in denen es mehrheitlich zu Verbesserungen kam. Insgesamt profitierten die Familienunternehmen vor allem von der Objektivierung von Entscheidungen, von der Professionalisierung der Unternehmensführung und ganz allgemein vom Know-how und von den Kontakten der Private-Equity-Gesellschaften. Beispielsweise halfen die Netzwerke der Investoren dabei, neue Führungskräfte zu gewinnen oder Kooperationen anzubahnen. Über einen neu eingeführten oder neu besetzten Beirat gewannen mehrere Unternehmen zusätzliche Kompetenz hinzu. Und mit Unterstützung ihrer Minderheitsgesellschafter wagten sich einige Unternehmen sogar auf lange gemiedenes Terrain: Sie kauften Unternehmen hinzu.

„Die überwiegend erfreulichen Erfahrungen der Familienunternehmen mit Minderheitsbeteiligungen von Private-Equity-Investoren zeigen“, so das Resümee von Hennerkes, „dass es sich hierbei um eine interessante und wettbewerbsfähige Finanzierungsalternative handelt. Sie eignet sich sowohl für Finanzierungsanlässe, die durch das Unternehmen bedingt sind, als auch für Herausforderungen im Gesellschafterkreis.“

Drum prüfe, wer sich bindet
Aus Sicht der Private-Equity-Gesellschaften gehen die Familienunternehmen zu oft unvorbereitet - aber auch von ihren angestammten Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern teilweise ungenügend beraten - auf die Suche nach einem Eigenkapitalgeber.

Familienunternehmen wiederum, die sich für eine Minderheitsbeteiligung entscheiden, sollten jedoch beachten, dass sich Private-Equity-Gesellschaften in ihrem Investitionsansatz stark unterscheiden können.
Die Investoren differenzieren sich vor allem, aber nicht nur, anhand der Haltedauer, der Renditeerwartungen und der Einflussnahme auf das Unternehmen. Wichtig sei daher die bewusste Auswahl des Finanzierungspartners, auch mit Blick auf die zwischenmenschliche Ebene, so der Rat von Achleitner.

„Ein weiterer kritischer Punkt der Minderheitsbeteiligung ist die rechtliche Ausgestaltung“, ergänzt Hennerkes. Der Gesellschaftsvertrag und die Gesellschaftervereinbarung sollten potenzielle Streitpunkte zwischen dem Familienunternehmen und der Private-Equity-Gesellschaft möglichst vollständig und detailliert regeln. Regelungen zur Einflussnahme und zum Ausstieg des Investors seien dabei von besonderer Bedeutung. „Solche detaillierten Vereinbarungen sind zwar notwendig. In der Praxis verlaufen jedoch die Partnerschaften – vielleicht gerade auf dieser Basis – meist harmonisch“, so das abschließende Fazit von Achleitner.

(Quelle: Stiftung Familienunternehmen)

 
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