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Leistungsschutzrecht: Bundestag debattiert mit Presse-Vertretern und Google

Dokument: Berlin/Düsseldorf, 27.02.2013 10:57 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Vor dem Ausschuss Kultur und Medien trafen sich Vertreter u.a. von Gruner & Jahr, Axel Springer und der WAZ-Mediengruppe. Im Ausschuss Neue Medien sprachen Vetreter von Google Deutschland und dem Bundesverband der Zeitungsverleger.

Worum es geht: Laut Bundestag soll sichergestellt werden, dass Presseverlage im Online- Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden.

Der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG, Dr. Mathias Döpfner, sprach von einer "Schicksalsfrage" für die Verlage. "Die Zukunft der Presse sei ernsthaft in Gefahr. Es sei nicht davon auszugehen, so Döpfner, dass es bei der Zahl von 360 Zeitungen in Deutschland bleibe. Die journalistischen Leistungen der Zeitungen müssten genauso geschützt werden, wie dies bei Musik oder Filmen."

Julia Jäkel von Gruner & Jahr: Die Medien müssten selbst entscheiden können, wie ihre "für teuer Geld" erstellten Inhalte genutzt würden. "Wir wollen, dass Sie (in Richtung Ausschuss) die Rahmenbedingungen schaffen, dass wir guten Journalismus machen können", so Jäkel. Ihrer Ansicht nach geht es auch um die Frage, ob sich eine demokratische Gesellschaft eine Zukunft ohne Qualitätsjournalismus leisten könne.

Auch der Geschäftsführer des Zeit-Verlages, Dr. Rainer Esser, warnte: "Wer jetzt gegen das Leistungsschutzrecht wettert, der wird in einigen Jahren vor den Ruinen der Presselandschaft stehen." Er forderte die Abgeordneten auf: "Schützen Sie uns vor den Datenkrallen aus Silicon Valley."

Christian Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe schlug die Senkung der Mehrwertsteuer für Zeitungen auf null vor und forderte, dass die Fähigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten, Zeitungen im Internet anzubieten, eingeschränkt wird.

"Der eine produziert teuer, der andere kopiert billig"

Der Unterausschuss Neue Medien beschäftigt sich mit technischen Fragen des Gesetzentwurfs:
Dr. Thomas Höppner vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger sagte: "Selbstverständlich hat Google mit den Daten ein Geschäftsmodell aufgestellt." Mit dem News-Dienstleister bediene Google dieselbe Zielgruppe, "leider mit demselben Inhalt", so Höppner und ergänzte: "Der eine produziert teuer, der andere kopiert billig." Nur detailinteressierte Nutzer würden nach dem Lesen der Inhalte bei Google noch den Weg auf die Verlagsseiten finden, so Höppner. Viele Aggregatoren erhöhten nicht den Traffic zu Verlagen, sondern würden ihn mindern.

Google hielt dagegen: "Die Argumente, dass Verlage nicht von Google profitieren, sind unsinnig", sagte Dr. Wieland Holfelder von Google Germany. Wie man mit den Diensten in Deutschland künftig verfahre, wenn das Leistungsschutzgesetz in Kraft trete, wollen die Abgeordneten vom Konzern wissen. "Das wird man sehen", sagte Kollege Dr. Arnd Haller.

Dr. Wieland Holfelder stellte klar: Schon jetzt besitze man mit Robots txt eine Analyse-Datei, um zu bestimmen, welche Inhalte Suchmaschinen abgreifen können und welche nicht. Somit sei auch kontrollierbar, welche Inhalte unter Googlegelistet werden sollen. "Die Möglichkeiten sind da, ich sehe deshalb keinen Bedarf hier gesetzlich einzugreifen", so Holfelder mit Blick auf das geplante Leistungsschutzgesetz.

Michael Steidl vom International Press Telecommunications Council in London stellt fest, dass Rechte von immer größerer Bedeutung werden – eben auch im Netz. Er gab zu bedenken: "Für Robots txt gibt es keine Trägerorganisation." Mit Robotstxt ließen sich auf Nachrichtenseiten keine einzelnen Inhalte ausblenden, so der Experte.

Hintergund zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Die Diskussion greift in Änderungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ein.

Im Gesetzentwurf steht: "Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Jedoch ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen und Anbieter von solchen Diensten im Netz geboten, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten, da deren Geschäftsmodell in besonderer Weise darauf ausgerichtet ist, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen.

Nicht erfasst werden deshalb andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer. Die vorgeschlagene Regelung bedeutet damit keine Änderung der Nutzungsmöglichkeiten anderer Nutzer und für Verbraucher. Ihre Rechte und Interessen werden durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht berührt.

Presseverlage können nur von Anbietern von Suchmaschinen und Anbietern von solchen Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten, die Unterlassung unerlaubter Nutzungen verlangen und nur sie müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben. Dies gilt nicht für die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit."


(Quelle: Deutscher Bundestag)
(Foto: (c) Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde)

 
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