Bonn/Düsseldorf, 12.12.2013 12:21 Uhr (Finanzredaktion)
Wie in jedem Jahr haben Politik, Versicherungen und Kommunen einige neue Regelungen für Steuern und soziale Leistungen im Programm. So müssen Beschäftigte mit hohem Einkommen 2014 mit höheren Sozialabgaben rechnen. Was kommt noch auf uns zu?
Die derzeitigen Koalitionspartner haben viele Pläne: Sie wollen die Rentenleistungen für Mütter, Geringverdiener und langjährige Beitragszahler verbessern, einen einheitlichen Mindestlohn einführen und die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben. Ferner kommt die Förderung erneuerbarer Energien auf den Prüfstand, ebenso die PKW-Maut für Ausländer. Ob und wann die geplanten Vorhaben in konkrete Gesetze münden, ist allerdings offen. Für das neue Jahr dürfte aber einiges zu erwarten sein.
Höherer Grundfreibetrag:
Zum 1. Januar 2014 steigt der steuerliche Grundfreibetrag von 8.130 Euro pro Person auf 8.354 Euro. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und ist daher von der Einkommensteuer ausgenommen. Der höhere Grundfreibetrag ermöglicht eine maximale Steuerentlastung inklusive Solidaritätszuschlag von bis zu 47 Euro.
Neue Regeln für berufliche Reisekosten:
Der Gesetzgeber hat das Reisekostenrecht reformiert. Ab 2014 liegt eine berufliche Auswärtstätigkeit immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner "ersten Tätigkeitsstätte" wirksam ist. Bislang erkennt das Finanzamt Tätigkeiten außerhalb der "regelmäßigen Arbeitsstätte" an. Die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale wie bisher absetzbar, alle weiteren Fahrten mit der Dienstreisepauschale bzw. den tatsächlichen Kosten. Unterschied: Die Entfernungspauschale erlaubt nur den Ansatz von Entfernungskilometern, die Dienstreispauschale berücksichtigt jeden gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg.
Neue Dienstreisepauschalen:
Während das Finanzamt für Fahrten mit dem PKW weiterhin 30 Cent je gefahrenem Kilometer akzeptiert, steigt die Pauschale für Fahrten mit Motorrad und Motorroller ab 2014 von 13 auf 20 Cent sowie für Fahrten mit dem Moped von acht auf 20 Cent pro Kilometer. Einen Nachteil erleiden Fahrradfahrer, denn sie dürfen ab 2014 den bisherigen Steuerbonus von fünf Cent pro Kilometer nicht mehr ansetzen. Abgeschafft wird ebenfalls die so genannte Mitnahmepauschale von zwei Cent pro Kilometer je mitfahrendem Kollegen.
Neue Verpflegungspauschalen:
Bei Auswärtstätigkeiten gewährt das Finanzamt ab dem neuen Jahr nur noch zwei Verpflegungspauschbeträge: Ist man mehr als 24 Stunden vom Hauptwohnsitz unterwegs, beträgt der Steuerbonus 24 Euro. Dauert der auswärtige Aufenthalt 8 bis 24 Stunden, halbiert sich der Bonus auf 12 Euro. Für weniger als 8 Stunden gibt es nichts mehr. Neu ist ein Verpflegungspauschbetrag von 12 Euro, der jeweils für den An- und Abreisetag gewährt wird.
Weniger Bonus bei doppelter Haushaltsführung:
Ledige, die kostenlos im Haus der Eltern wohnen und zugleich eine Zweitwohnung am entfernt gelegenen Arbeitsort steuerlich absetzen, müssen ab kommendem Jahr tiefer in die Tasche greifen. Wie das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 30. September 2013 mitteilte, bedingt der eigene Hausstand am heimischen Wohnort ab Januar 2014 eine finanzielle Beteiligung an den laufenden Haushaltskosten. Als finanzielle Beteiligung akzeptiert das Finanzamt nachgewiesene Barleistungen, die mehr als zehn Prozent der monatlich anfallenden Haushaltskosten ausmachen, etwa Miete, Nebenkosten, Ausgaben für Lebensmittel und weitere Dinge des täglichen Bedarfs. Die Regelung gilt für Eigentümer wie für Mieter. Ausgenommen sind verheiratete Steuerpflichtige (Lohnsteuerklasse III, IV oder V), die gemeinsam mit dem Ehegatten in einer Wohnung leben.
Höhere Grunderwerbsteuer:
Immobilienkäufer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen ab 1. Januar tiefer in die Tasche greifen. Grund ist die erneute Anhebung der Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte. Dadurch verteuert sich der Erwerb einer 250.000 Euro teuren Eigentumswohnung um bis zu 3.750 Euro. Besonders steuerlastig ist der Immobilienerwerb künftig in Schleswig-Holstein. Dort steigt die Grunderwerbsteuer von 5,0 auf 6,5 Prozent. Fast genauso viel müssen Eigenheimkäufer in Berlin entrichten. Hier steigt die Abgabe auf 6,0 Prozent - ein Prozent mehr als bisher. Auch in Bremen und Niedersachsen klettert die Steuer, und zwar von 4,5 auf 5,0 Prozent.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen:
Beschäftigte mit hohem Einkommen müssen 2014 mit höheren Sozialabgaben rechnen. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen in allen Bereichen der Sozialversicherung. Grund für die Erhöhung sind die gestiegenen Brutto-Arbeitseinkommen in Deutschland. Für die Beitragsbemessungsgrenzen 2014 ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung 2012 maßgebend. Da die Löhne und Gehälter in den alten Bundesländern um durchschnittlich 2,81 Prozent stiegen und in den neuen Ländern um 2,42 Prozent, ergeben sich folgende Änderungen:
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt ab Januar in den alten Bundesländern um 150 Euro. Der beitragspflichtige Höchstbetrag liegt dann bei 5.950 Euro pro Monat (Jahresgrenze 71.400 Euro). In den neuen Bundesländern klettern die Werte um 100 Euro auf 5.000 Euro monatlich beziehungsweise 60.000 Euro jährlich.
Krankenversicherung:
Höhere Beitragslasten für Gutverdiener warten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze, so dass Arbeitnehmer mit hohem Gehalt auch im Osten mit höheren Lasten rechnen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 3.937,50 Euro auf 4.050 Euro monatlich angehoben. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 48.600 Euro. Bleiben die Beitragssätze 2014 stabil, beträgt der maximale Arbeitnehmeranteil (aktuell 8,2 Prozent) zur Krankenversicherung ab kommendem Jahr 332,10 Euro und damit rund zehn Euro mehr als in diesem Jahr.
Tipp:
Arbeitnehmer besitzen eine ganz legale Möglichkeit, Sozialbeiträge zu sparen: die betriebliche Altersvorsorge. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben von Sozialabgaben verschont, im Jahr 2014 entspricht dies 2.856 Euro. Bei Gutverdienern beteiligt sich der Staat zu mehr als 50 Prozent am Vorsorgeaufwand.
Versicherungspflichtgrenze:
Unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Versicherungspflichtgrenze, also die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Ab 2014 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.462,50 Euro (Jahresbrutto: 53.550 Euro) gesetzlich versichern. Zuletzt lag dieser Satz bei 4.350 Euro. Weiterhin gilt: Wer in diesem und auch im Folgejahr Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, der darf - unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen - in eine private Krankenkasse wechseln.
Familienversicherung:
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn deren Einkommen bestimmte Beitragsgrenzen nicht überschreitet. Im Jahr 2014 steigt diese Einkommensgrenze um zehn Euro pro Monat auf 395 Euro. Übt der Familienangehörige eine geringfügige Beschäftigung aus, darf sein Einkommen die Minijob-Grenze von 450 Euro nicht übersteigen. Ausnahme: Zweimal im Jahr kann das Einkommen über der Grenze von 395 beziehungsweise 450 Euro liegen, ohne dass die beitragsfreie Familienversicherung verloren geht. Liegen die Einkünfte jedoch dauerhaft darüber, muss sich der Ehepartner beziehungsweise das Kind selbst versichern.
Mehr Elterngeld:
Eltern, die ihr einjähriges Kind nicht eine Kindertagesstätte geben beziehungsweise keine Tagesmutter verpflichten, erhalten seit August 2013 Betreuungsgeld von 100 Euro pro Monat. Ab dem 1. August 2014 wird das Betreuungsgeld nicht nur für das zweite, sondern auch für das dritte Lebensjahr gewährt, außerdem steigt der monatliche Satz auf 150 Euro.
Höheres Arbeitslosengeld II:
Ab Januar 2014 erhalten Hartz IV-Empfänger mehr Geld. Die Regelbedarfssätze steigen wie folgt: Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten monatlich 391 Euro - neun Euro mehr als bisher. Ehegatten bekommen 353 Euro, bislang lag dieser Satz bei 345 Euro. Für Kinder zahlt der Staat je nach Alter zwischen 229 und 313 Euro pro Monat und damit fünf bis sieben Euro mehr als 2013.
Basis-Rente:
Ab 2014 steigt die steuerliche Förderung für sogenannte Rürup-Renten weiter an. Absetzbar sind ab dem kommenden Jahr 78 Prozent der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige beziehungsweise 40.000 Euro für Verheiratete. Das bedeutet, dass Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 15.600 Euro und Verheiratete von bis zu 31.200 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielen Ledige einen Steuervorteil von maximal 6.552 Euro.
Betriebliche Altersvorsorge:
Im Rahmen der Gehaltsumwandlung besteht ab kommendem Jahr mehr Spielraum, Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Ursache hierfür ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West auf 71.400 Euro. Da bei der Gehaltsumwandlung aus Bruttolohn Einzahlungen in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begünstigt sind, können Arbeitnehmer statt 2.784 Euro ab kommendem Jahr 2.856 Euro Gehalt umwandeln. Dieser Wert gilt einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.
Höhere Steuern auf Silbermünzen
Ab 1. Januar 2014 steigt der bislang ermäßigte Umsatzsteuersatz beim Erwerb von Silbermünzen von sieben auf 19 Prozent. Der Kauf und Verkauf von Goldmünzen und Goldbarren bleibt dagegen weitgehend umsatzsteuerfrei.
Mietpreisbremse
Union und SPD streben eine Verringerung des Mietpreisanstiegs an. Zu diesem Zweck soll ab 2014 die sogenannte Mietpreisbremse greifen. Danach darf die Miete bei einem Mieterwechsel künftig nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei bestehenden Mietverträgen darf die Miete höchstens um 15 Prozent binnen vier Jahren steigen. Bisher galt diese Grenze für drei Jahre. Das Vorhaben muss jedoch noch in Gesetzesform gegossen werden.
Ab 1. Mai kommenden Jahres tritt ein neues Punktesystem für Verkehrsverstöße in Kraft. Anstatt der bisherigen 18 Punkte wird künftig bereits bei acht Punkten der Führerschein entzogen. Allerdings werden nur noch Verstöße geahndet, die sicherheitsgefährdend sind. So gibt es zum Beispiel für gefährliche Überholmanöver künftig ein statt zwei Punkte, bei Volltrunkenheit am Steuer jedoch sieben statt bislang drei Punkte. Die gesammelten Punkte verjähren künftig getrennt, und zwar je nach der Schwere des Verstoßes nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden. Die bereits gespeicherten Punkte werden umgerechnet, alle leichteren Ordnungswidrigkeiten gelöscht.
Die Umrechnung geschieht wie folgt:
1-3 Punkte = 1 Punkt
4-5 Punkte = 2 Punkte
6-7 Punkte = 3 Punkte
8-10 Punkte = 4 Punkte
11-13 Punkte = 5 Punkte
14-15 Punkte = 6 Punkte
16-17 Punkte = 7 Punkte
18 Punkte = 8 Punkte
Im Zusammenhang mit dem neuen Punktesystem gibt es zum 1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Schnee und Eis sollen teurer werden.
(Quelle und Zusammenstellung: Postbank AG, Bonn)
(Artikelbild: Lupo / pixelio.de)