Berlin, 26.02.2008 12:14 Uhr (redaktion)
Anleger und Sparer haben ab Anfang nächsten Jahres – egal für welche Anlageform – nur noch einen einzigen Steuersatz zu beachten. Denn ab 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungsteuer. Warum wurde sie eingeführt und wie sind die Regelungen. Eine aktuell aufgelegte Broschüre informiert zuverlässig.
Es gilt ein pauschaler Steuersatz von 25 % – ob für Kursgewinne, Zinserträge oder Dividenden. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Viele Bürger zahlen damit künftig weniger Steuern für ihre Zinseinnahmen als bisher.
Allerdings müssen sich Aktionäre von bisherigen Steuererleichterungen verabschieden. Denn auch für sie gilt der einheitliche Steuersatz. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren entfällt. Das heißt, Dividenden sind ab 2009 in voller Höhe zu versteuern. Darüberhinaus wird die bisherige Spekulationsfrist gestrichen und Kursgewinne von Wertpapieren unbefristet besteuert. Ausnahme: Der Anleger hat Aktien, Anleihen oder Investmentfonds vor dem 1. Januar 2009 gekauft. Hierfür gilt das alte Steuerrecht weiter. Wer solche „Altbestände“ länger als 12 Monate liegen lässt, kann Kursgewinne auch in Zukunft zeitlich unbegrenzt steuerfrei einnehmen. Es kann sich also lohnen, geplante Aktienkäufe in diesem Jahr vorzunehmen und damit nicht bis 2009 zu warten.
Gut zu wissen: Der Sparer-Freibetrag bleibt bestehen. Auch künftig sind also nur Kapitalerträge steuerpflichtig, die über 801 € im Jahr hinausgehen. Für Ehepaare gilt das Doppelte. Neue Freistellungsaufträge müssen wegen der Abgeltungsteuer nicht gestellt werden. Die bisherigen bleiben über den 1. Januar 2009 hinaus gültig.
Zum Thema hat der Bankenverband 38 Fragen und Antworten in seiner neuen Broschüre "Die Abgeltungsteuer - Informationen für Privatkunden" zusammengestellt.
Die Broschüre steht Ihnen hier als pdf-Datei kostenlos zum Download zur Verfügung.