Brüssel, 19.07.2010 10:06 Uhr (EU Redaktionsteam)
Mit dem von der EU eröffneten E-Justiz-Portal erhalten Bürger, Unternehmen und Juristen Informationen zu Recht und Rechtspraxis in allen Mitgliedstaaten. So können Urlauber oder Geschäftsreisende im EU-Ausland mit einem Klick einen Anwalt oder Notar finden.
Die EU hat heute das europäische E-Justiz-Portal – ein Online-Portal für den Zugang zum Recht in der gesamten Europäischen Union – eröffnet. Die Website soll Bürgern, Unternehmen, Anwälten und Richtern bei Rechtsfragen, die einen Bezug zum Recht anderer EU-Mitgliedstaaten haben, helfen, eine bessere Kenntnis der verschiedenen Rechtssysteme vermitteln und auf diese Weise zum Entstehen eines einheitlichen Rechtsraums beitragen. Mit über 12 000 Seiten Inhalt hält die erste Version des Portals Informationen und Links über das Recht und die Rechtspraxis in allen Mitgliedstaaten bereit – beispielsweise zur Prozesskostenhilfe, zur Juristenfortbildung, zu Videokonferenzdiensten, Rechtsdatenbanken, elektronischen Insolvenzregistern und Grundbüchern. Für mehr als 10 Millionen Bürger, die jedes Jahr an grenzübergreifenden Gerichtsverfahren beteiligt sind, sind Informationen zu den Justizsystemen jetzt in greifbare Nähe gerückt.
Für wen ist dieses Portal?
Bürger können sich über die Rechtssysteme der 27 Mitgliedstaaten informieren. Das Portal kann Bürgern rasch Auskunft geben, wenn es um Dinge wie Scheidung, Tod, Rechtsstreitigkeiten oder sogar Umzüge geht. Sie können nach einem Rechtsanwalt oder Notar in einem anderen Land suchen, sie können sich darüber informieren, wie sie ein teures Gerichtsverfahren mit Hilfe der Mediation vermeiden, wo sie Klage erheben müssen, welches Recht auf ihren Fall Anwendung findet und ob sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Rechtsanwälte, Notare und Richter können Rechtsdatenbanken konsultieren, Kollegen über das justizielle Netz kontaktieren und Informationen zu Schulungs- und Fortbildungsangeboten abrufen. Das Portal hilft auch bei der Organisation von Videokonferenzen.
Unternehmen können über das Portal auf Insolvenzregister und Grundbücher zugreifen sowie auf Informationen über geltende Rechtsvorschriften und grenzübergreifende Verfahren.
Sprachbarrieren, an denen solche Informationen oft scheitern, werden mit einem Informationsangebot in allen Amtssprachen der EU überwunden. Die Webseiten stehen in 22 Amtssprachen der EU zur Verfügung. Links leiten die Nutzer zu landesbezogenen Informationen der Mitgliedstaaten weiter.
In den kommenden Jahren wird das Portal um neue Informationen, Instrumente und Funktionen ergänzt werden. Anfang 2011 sollen Informationen über die Rechte von Opfern und Beklagten in allen EU-Mitgliedstaaten eingestellt werden, darunter auch Informationen über den Umgang mit Verkehrsdelikten in den einzelnen Ländern. Diese Informationen werden Juristen und Bürgern gleichermaßen als Referenz dienen.
(Quelle: EU-Kommission)
https://e-justice.europa.eu/home.do