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Meinung zum Baukindergeld | Jörg Münning Vorstandsvorsitzender LBS West

Dokument: Düsseldorf, 05.09.2018 11:29 Uhr (Gastautor)

Experten im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wollen in diesen Tagen bekannt geben, wie sie die neue Förderung für junge Familien genau ausgestalten wollen.

Das Verfahren muss vor allem eins sein: einfach aus Sicht der Verbraucher, sagt Jörg Münning, Vorstandsvorsitzender der LBS West.

Die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum durch das Baukindergeld wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Warum ist das Baukindergeld aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Jörg Münning: Deutschland hat im europäischen Vergleich immer noch die niedrigste Wohneigentumsquote. Das neue Baukindergeld ist für viele junge Familien deshalb eine dringend benötigte Finanzierungshilfe, um es sicher ins eigene Zuhause zu schaffen. Die maximale Höhe von 12.000 Euro pro Kind garantiert, dass mit dem Geld keine Luftschlösser finanziert werden, sondern wieder mehr Familien die Chance auf Wohneigentum bekommen. Es ist richtig und wichtig in der „Mieterrepublik“ Deutschland wieder ein starkes Signal zugunsten des selbst genutzten Wohneigentums zu setzen.

Von wie vielen Familien reden wir, die vom neuen Baukindergeld profitieren könnten?

Münning: Das Baukindergeld wird zusätzlich 58.000 junge Familien in die Lage versetzen, Wohneigentum zu erwerben. Alleine in unserem Geschäftsgebiet in NRW und Bremen sind es 13.000. Zu diesem Ergebnis kommt eine Modellrechnung des Berliner Immobilienforschungsinstituts empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research. Das derzeit vorhandene Potenzial an jungen Mieterhaushalten mit Kindern, die aufgrund ihrer Einkommens- und Eigenkapitalsituation für einen Wohneigentumserwerb infrage kommen, erhöht sich damit in Deutschland um 32 Prozent auf knapp 240.000 Haushalte.

Wie kann das Baukindergeld jungen Familien bei ihrem Weg ins eigene Zuhause helfen?

Münning: Um eine Immobilie sicher finanzieren zu können, ist Eigenkapital ein entscheidender Faktor. Das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlte Baukindergeld kann dabei angerechnet werden und die Familien sofort deutlich entlasten. Die jährlichen Zahlungen können aber auch bei der Tilgung in eine Finanzierung einbezogen werden und so die Gesamtkosten senken. Insbesondere für die sogenannten Schwellenhaushalte bietet die neue Förderung also die Chance auf eine bessere Zukunft im eigenen Zuhause. Wer allerdings glaubt, dass das Baukindergeld ein Allheilmittel am Wohnungsmarkt ist, wird enttäuscht werden. Das zeitlich befristete Baukindergeld lindert die aktuelle Not, aber es löst das wesentliche Problem nicht: jungen Familien fehlen attraktive Anreize, um frühzeitig selber Eigenkapital aufzubauen. Gerade in den Nullzinsjahren ist es entscheidend, das Ansparen über staatlich geförderte Instrumente wie die Wohnungsbauprämie oder die Eigenheim-Rente (auch „Wohn-Riester“ genannt) für junge Menschen attraktiv zu halten. Das muss – neben dem Baukindergeld – eine Priorität sein.

Ab wann kann das Baukindergeld beantragt werden?

Münning: Wer 2018 erstmals gebaut oder gekauft hat, wird die Chance auf Baukindergeld bekommen. Die Details werden dieser Tage vorgelegt. Wir begrüßen sehr, dass sich die Experten im Ministerium Zeit genommen haben, um den Prozess der Beantragung und Abwicklung gut zu durchdenken. Das Verfahren muss vor allem eines sein: einfach aus Sicht der Verbraucher. Es ist aber bereits absehbar, dass die Lösung nicht jeden zufriedenstellen wird. Schon heute erleben wir in der Beratung Immobilien-Interessenten, die sich als Unverheiratete mit Kindern bei Baukindergeld vermeintlich nicht gerecht behandelt fühlen oder enttäuschte Bauherren, die kurz vor Jahreswechsel 2017/2018 gekauft haben. Daher wird es ergänzend gute Beratung brauchen, um die offenen Fragen zu beantworten und die Chancen zu nutzen.

(Quelle: LBS Westdeutsche Landesbausparkasse)

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