Mehr Lohn und Gehalt in der Märzabrechnung durch die Konjunkturpakete
Berlin, 24.03.2009 17:06 Uhr (redaktion)
Die Konjunkturpakete I und II der Bundesregierung sollen sich auch im Geldbeutel der sozialpflichtigen Arbeitnehmer bemerkbar machen. Dazu wurde unter anderem der Verlauf des Steuertarifs verändert.
Die Steuererleichterungen sollen durch verschiedene Maßnahmen erfolgen. Zum einen wurde der Eingangssteuersatz von 15 Prozent auf 14 Prozent gesenkt. Darüber hinaus wurde rückwirkend zum 01. Januar 2009 der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 7.834 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2010 soll dieser noch einmal um 170 steigen, auf dann 8.004 Euro.
Auch für Kinder gibt es mehr. Denn das Kindergeld wird um zehn bzw. 16 Euro angehoben. Das gilt unabhängig von dem einmaligen Bonus von 100 Euro pro Kind, der von den Familienkassen ausgezahlt wird.
Zusätzlich hat die Bundesregierung den Verlauf des Steuertarifs geändert, um die so genannte kalte Progression zu mildern. Dadurch soll verhindert werden, dass Lohnsteigerungen durch dann höhere Steuertarife wieder "aufgefressen" werden.
Hintergrund "kalte Progression"
Kalte Progression ist die Bezeichnung für eine Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich einen Inflationsausgleich bewirken und die Einkommensteuersätze nicht der Inflationsrate angepasst werden. Durch den progressiven Einkommenstarif wird für jeden über dem Grundfreifreibetrag verdienten Euro ein höherer Steuersatz fällig – das Realeinkommen sinkt.
Die Inflation bewirkt den Anstieg der Verbraucherpreise. Der von den Tarifpartnern vereinbarte Zuwachs des nominalen Einkommens gleicht diesen Anstieg regelmäßig aus bewirkt jedoch inflationsbereinigt kein höheres reales Einkommen. Die Kaufkraft steigt somit nicht, soweit die Lohnsteigerung (lediglich) der Inflation entspricht. Weil der Einkommensteuertarif in Deutschland nach dem nominalen Einkommen berechnet wird und progressiv verläuft, also mit höherem Einkommen steigt, ergibt sich dennoch trotz unveränderten Realeinkommens ein Anstieg des Durchschnittsteuersatzes und damit der Steuerbelastung. Wenn mehr Einkommensbezieher beim Steuersatz aufrücken, nimmt der Staat mehr Steuern ein.
Weitere Entlastungen
Ab Juli 2009 sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse, der je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird, von 14,6 auf 14,0 Prozent.Ab 2010 werden die Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar, was die Belastungen weiter senken wird.
Insgesamt kommt ein ganzes Bündel von Maßnahmen der Bundesregierung, um die Haushalte besser zu stellen. Dazu zählen eine deutliche Wohngelderhöhung ebenso wie die steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen und Kinderbetreuung.
(Quelle: Bundesregierung;Bundesfinanzministerium)
(Foto: PIXELIO)
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