EU schafft Regeln für autonomes Fahren und Fahrerassistenzsysteme
Berlin/Brüssel, 06.07.2022 20:18 Uhr (EU Redaktionsteam)
Die EU-Kommission hat heute, am 06. Juli 2022 den Rechtsrahmen für die Genehmigung automatisiertes und vollständig autonomes Fahren in der EU geschaffen.
Die Vorschriften gelten zunächst für neue Fahrzeugtypen, ab dem 7. Juli 2024 dann für alle Neufahrzeuge. Einige der neuen Maßnahmen werden bis 2029 auf verschiedene Arten von Straßenfahrzeugen ausgeweitet.
Laut Mitteilung der EU-Kommission zielt die heute in Kraft getretene Verordnung darauf ab, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Prognosen würden zeigen, dass bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können.
Aspekte für autonomes Fahren und Fahrerassistenzsysteme sind …
- für alle Straßenfahrzeuge (d. h. Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse): intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent mit Kamera oder Sensoren, Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, Ereignisdatenspeicher sowie Notbremslicht;
- für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: zusätzliche Funktionen wie Spurhaltesysteme und automatische Bremssysteme;
- für Busse und Lastkraftwagen: Technologien zur besseren Erkennung möglicher toter Winkel, Warnhinweise zur Vermeidung von Zusammenstößen mit Fußgängern oder Radfahrern und Reifendrucküberwachungssysteme.
(Quelle: EU-Kommission Berlin-Brüssel)
(Grafiken: EU-Kommission)
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