Steuern und Gesetze: Alle Neuerungen für Bundesbürger im Jahr 2014
Bonn/Düsseldorf, 12.12.2013 11:59 Uhr (Finanzredaktion)
Private Altersvorsorge
Basis-Rente:
Ab 2014 steigt die steuerliche Förderung für sogenannte Rürup-Renten weiter an. Absetzbar sind ab dem kommenden Jahr 78 Prozent der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige beziehungsweise 40.000 Euro für Verheiratete. Das bedeutet, dass Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 15.600 Euro und Verheiratete von bis zu 31.200 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielen Ledige einen Steuervorteil von maximal 6.552 Euro.
Betriebliche Altersvorsorge:
Im Rahmen der Gehaltsumwandlung besteht ab kommendem Jahr mehr Spielraum, Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Ursache hierfür ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West auf 71.400 Euro. Da bei der Gehaltsumwandlung aus Bruttolohn Einzahlungen in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begünstigt sind, können Arbeitnehmer statt 2.784 Euro ab kommendem Jahr 2.856 Euro Gehalt umwandeln. Dieser Wert gilt einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.
Höhere Steuern auf Silbermünzen
Ab 1. Januar 2014 steigt der bislang ermäßigte Umsatzsteuersatz beim Erwerb von Silbermünzen von sieben auf 19 Prozent. Der Kauf und Verkauf von Goldmünzen und Goldbarren bleibt dagegen weitgehend umsatzsteuerfrei.
Mietpreisbremse
Union und SPD streben eine Verringerung des Mietpreisanstiegs an. Zu diesem Zweck soll ab 2014 die sogenannte Mietpreisbremse greifen. Danach darf die Miete bei einem Mieterwechsel künftig nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei bestehenden Mietverträgen darf die Miete höchstens um 15 Prozent binnen vier Jahren steigen. Bisher galt diese Grenze für drei Jahre. Das Vorhaben muss jedoch noch in Gesetzesform gegossen werden.
Neue Regeln für Verkehrssünder
Ab 1. Mai kommenden Jahres tritt ein neues Punktesystem für Verkehrsverstöße in Kraft. Anstatt der bisherigen 18 Punkte wird künftig bereits bei acht Punkten der Führerschein entzogen. Allerdings werden nur noch Verstöße geahndet, die sicherheitsgefährdend sind. So gibt es zum Beispiel für gefährliche Überholmanöver künftig ein statt zwei Punkte, bei Volltrunkenheit am Steuer jedoch sieben statt bislang drei Punkte. Die gesammelten Punkte verjähren künftig getrennt, und zwar je nach der Schwere des Verstoßes nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden. Die bereits gespeicherten Punkte werden umgerechnet, alle leichteren Ordnungswidrigkeiten gelöscht.
Die Umrechnung geschieht wie folgt:
1-3 Punkte = 1 Punkt
4-5 Punkte = 2 Punkte
6-7 Punkte = 3 Punkte
8-10 Punkte = 4 Punkte
11-13 Punkte = 5 Punkte
14-15 Punkte = 6 Punkte
16-17 Punkte = 7 Punkte
18 Punkte = 8 Punkte
Im Zusammenhang mit dem neuen Punktesystem gibt es zum 1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Schnee und Eis sollen teurer werden.
(Quelle und Zusammenstellung: Postbank AG, Bonn)
(Artikelbild: Lupo / pixelio.de)
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