DIHK: Datenschutz-Grundverordnung im Mittelstand
Berlin, 28.05.2018 12:36 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Für die Steuer alles aufheben, für den Datenschutz alles löschen. Betriebe sind laut des Deutschen Industrie und Handelskammertages bezüglich DSGVO zutiefst verunsichert.
"Wir müssen alle gemeinsam an einem hohen Datenschutzstandard in der EU arbeiten", sagte Schweitzer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Aber 88 Seiten Europäische Datenschutzgrundverordnung mit 99 Artikeln leisteten das nicht, konstatierte er. "Im Gegenteil: Hunderttausende Unternehmern, die im Alltag sehr sensibel mit den Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter umgehen, sind wegen vieler in der Praxis ungelöster Fragen zutiefst verunsichert."
Eric Schweitzer DIHK
Ohne einen Fachanwalt im IT-Recht und im Datenschutzrecht sei es heute kaum möglich, rechtssicher einen Webshop aufzumachen oder weiterzuführen, bemängelte der DIHK-Präsident. Und selbst die Beratung stoße immer wieder an Grenzen; schließlich legten 16 Landesdatenschutzbeauftragte Regelungen in Deutschland unterschiedlich aus.
TIPP: DIHK Informationsseiten über die EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Verstöße gegen die komplexe Verordnung dürften deshalb "nicht auch noch von Abmahnanwälten dazu genutzt werden, über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Kasse zu machen", warnte der DIHK-Präsident. "Hier erwarten wir, dass die Große Koalition in Deutschland schnell einen gesetzlichen Riegel vorschiebt."
Dieser Schritt wäre auch kein Verstoß gegen europäisches Recht, betonte er. "Die Entscheidung der Regierung in Österreich, die Folgen von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung abzumildern, verstärkt meinen Eindruck, dass viele europäische Regelungen in Deutschland mit einer Art Überperfektion umgesetzt werden. Auch in diesem Fall gilt wohl die Erkenntnis: In Brüssel wird es erdacht, in Deutschland gemacht und anderswo gelacht."
(Quelle: DIHK Berlin)
(Foto: DIHK / Thomas Kierok)
Disclaimer
Veröffentlichungen und Mitteilungen über Finanzprodukte und Kapitalmarktanalysen dienen der Informationsgebung, entweder durch Dritte oder durch eigene Beschreibungen. Die hier aufgeführten Äußerungen, Analysen und Produktbewertungen sind ausschließlich Meinungen und Ansichten des Herausgebers bzw. Produktgebers. FMM-Magazin.de führt keine Finanzberatung durch, ruft nicht zum Erwerb oder zum Verkauf von Anlageprodukten oder Wertpapieren auf und führt keine Rechtsberatung durch. Interessierte Anleger sollten sich grundsätzlich Emissions-/Produktprospekte genau anschauen. Die Aufsichtsbehörde für das Versicherungs- und Finanzwesen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn.
Datenschutz Wirtschaft
* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.
- Thema Insolvenz | Was bei einer Firmeninsolvenz zu beachten ist
- ZEW Forscher stellen Studie zur Reform der Einkommensteuer vor
- Neues für Steuerzahler | Entlastungen und neue Freibeträge bei Steuern in 2020
- Alternative Finanzierungsinstrumente aufgrund der Basel Regelungen
- Factoring - die Überbrückung bei einem Liquiditätsengpass
Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.
Portalsystem 2024 © FSMedienberatung