Hilfe und Tipps zum Thema DSGVO für den Mittelstand bietet der DIHK in Berlin. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
28.05.2018 12:36 Uhr
DSGVO TIPPS FÜR UNTERNEHMEN

DIHK: Datenschutz-Grundverordnung im Mittelstand

Berlin, 28.05.2018 12:36 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Für die Steuer alles aufheben, für den Daten­schutz alles löschen. Betriebe sind laut des Deut­schen Indus­trie und Handels­kam­mer­tages bezüg­lich DSGVO zutiefst verun­si­chert.

"Wir müssen alle gemeinsam an einem hohen Datenschutzstandard in der EU arbeiten", sagte Schweitzer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Aber 88 Seiten Europäische Datenschutzgrundverordnung mit 99 Artikeln leisteten das nicht, konstatierte er. "Im Gegenteil: Hunderttausende Unternehmern, die im Alltag sehr sensibel mit den Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter umgehen, sind wegen vieler in der Praxis ungelöster Fragen zutiefst verunsichert."

"Immer wieder höre ich auch den Satz: 'Für die Steuer sollen wir alles aufheben und für den Datenschutz alles löschen", so Schweitzer. Sorgen bereite ihm zudem, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gerade ihre klassischen Geschäftsmodelle digitalisierten, um ihren Kunden besseren Service bieten zu können und im Wettbewerb mit globalen Internetriesen zu bestehen.

Ohne einen Fachanwalt im IT-Recht und im Datenschutzrecht sei es heute kaum möglich, rechtssicher einen Webshop aufzumachen oder weiterzuführen, bemängelte der DIHK-Präsident. Und selbst die Beratung stoße immer wieder an Grenzen; schließlich legten 16 Landesdatenschutzbeauftragte Regelungen in Deutschland unterschiedlich aus.

TIPP: DIHK Informationsseiten über die EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Verstöße gegen die komplexe Verordnung dürften deshalb "nicht auch noch von Abmahnanwälten dazu genutzt werden, über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Kasse zu machen", warnte der DIHK-Präsident. "Hier erwarten wir, dass die Große Koalition in Deutschland schnell einen gesetzlichen Riegel vorschiebt."

Dieser Schritt wäre auch kein Verstoß gegen europäisches Recht, betonte er. "Die Entscheidung der Regierung in Österreich, die Folgen von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung abzumildern, verstärkt meinen Eindruck, dass viele europäische Regelungen in Deutschland mit einer Art Überperfektion umgesetzt werden. Auch in diesem Fall gilt wohl die Erkenntnis: In Brüssel wird es erdacht, in Deutschland gemacht und anderswo gelacht."

(Quelle: DIHK Berlin)
(Foto: DIHK / Thomas Kierok)

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