Im neuen Jahr 2014 werden auf die Bundesbürger wieder einige Änderungen zukommen. Das betrifft die Altersvorsorge, Steuerabgaben, soziale Leistungen, Auto, Verkehr und Versicherungen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
12.12.2013 11:59 Uhr
STEUERLICHE ÄNDERUNGEN IN 2014

Steuern und Gesetze: Alle Neuerungen für Bundesbürger im Jahr 2014

Bonn/Düsseldorf, 12.12.2013 11:59 Uhr (Finanzredaktion)

Sozialversicherung

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen:
Beschäftigte mit hohem Einkommen müssen 2014 mit höheren Sozialabgaben rechnen. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen in allen Bereichen der Sozialversicherung. Grund für die Erhöhung sind die gestiegenen Brutto-Arbeitseinkommen in Deutschland. Für die Beitragsbemessungsgrenzen 2014 ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung 2012 maßgebend. Da die Löhne und Gehälter in den alten Bundesländern um durchschnittlich 2,81 Prozent stiegen und in den neuen Ländern um 2,42 Prozent, ergeben sich folgende Änderungen:

Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt ab Januar in den alten Bundesländern um 150 Euro. Der beitragspflichtige Höchstbetrag liegt dann bei 5.950 Euro pro Monat (Jahresgrenze 71.400 Euro). In den neuen Bundesländern klettern die Werte um 100 Euro auf 5.000 Euro monatlich beziehungsweise 60.000 Euro jährlich.

Krankenversicherung:
Höhere Beitragslasten für Gutverdiener warten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze, so dass Arbeitnehmer mit hohem Gehalt auch im Osten mit höheren Lasten rechnen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 3.937,50 Euro auf 4.050 Euro monatlich angehoben. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 48.600 Euro. Bleiben die Beitragssätze 2014 stabil, beträgt der maximale Arbeitnehmeranteil (aktuell 8,2 Prozent) zur Krankenversicherung ab kommendem Jahr 332,10 Euro und damit rund zehn Euro mehr als in diesem Jahr.

Tipp:
Arbeitnehmer besitzen eine ganz legale Möglichkeit, Sozialbeiträge zu sparen: die betriebliche Altersvorsorge. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben von Sozialabgaben verschont, im Jahr 2014 entspricht dies 2.856 Euro. Bei Gutverdienern beteiligt sich der Staat zu mehr als 50 Prozent am Vorsorgeaufwand.

Versicherungspflichtgrenze:
Unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Versicherungspflichtgrenze, also die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Ab 2014 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.462,50 Euro (Jahresbrutto: 53.550 Euro) gesetzlich versichern. Zuletzt lag dieser Satz bei 4.350 Euro. Weiterhin gilt: Wer in diesem und auch im Folgejahr Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, der darf - unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen - in eine private Krankenkasse wechseln.

Familienversicherung:
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn deren Einkommen bestimmte Beitragsgrenzen nicht überschreitet. Im Jahr 2014 steigt diese Einkommensgrenze um zehn Euro pro Monat auf 395 Euro. Übt der Familienangehörige eine geringfügige Beschäftigung aus, darf sein Einkommen die Minijob-Grenze von 450 Euro nicht übersteigen. Ausnahme: Zweimal im Jahr kann das Einkommen über der Grenze von 395 beziehungsweise 450 Euro liegen, ohne dass die beitragsfreie Familienversicherung verloren geht. Liegen die Einkünfte jedoch dauerhaft darüber, muss sich der Ehepartner beziehungsweise das Kind selbst versichern.

Sozialleistungen und -abgaben

Mehr Elterngeld:
Eltern, die ihr einjähriges Kind nicht eine Kindertagesstätte geben beziehungsweise keine Tagesmutter verpflichten, erhalten seit August 2013 Betreuungsgeld von 100 Euro pro Monat. Ab dem 1. August 2014 wird das Betreuungsgeld nicht nur für das zweite, sondern auch für das dritte Lebensjahr gewährt, außerdem steigt der monatliche Satz auf 150 Euro.

Höheres Arbeitslosengeld II:
Ab Januar 2014 erhalten Hartz IV-Empfänger mehr Geld. Die Regelbedarfssätze steigen wie folgt: Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten monatlich 391 Euro - neun Euro mehr als bisher. Ehegatten bekommen 353 Euro, bislang lag dieser Satz bei 345 Euro. Für Kinder zahlt der Staat je nach Alter zwischen 229 und 313 Euro pro Monat und damit fünf bis sieben Euro mehr als 2013.

 

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