Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat über die North Channel Bank GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz ein Moratorium angeordnet. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
12.01.2023 17:12 Uhr
EINLAGEN BEI BANKEN

BaFin ordnet Moratorium bei der North Channel Bank an

Bonn/FrankfurtamMain, 12.01.2023 17:12 Uhr (Finanzredaktion)

Die North Channel Bank GmbH& Co. KG mit Sitz in Mainz unter­liegt einem soge­nannten Veräu­ße­rungs-und Zahlungs­verbot. Demnach sind Verfü­gungen über Einlagen nicht mehr möglich.

Der Bundesverband deutsche Banken teilt mit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 12 Januar 2023 über die North Channel Bank GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet hat.

Moratorium und die Einlagensicherung

Die North Channel Bank GmbH & Co. KG ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet. Das bedeutet: Die EdB schützt Einlagen von Kundinnen und Kunden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Einleger.

Moratorium North Channel Bank FMM Magazin

Zudem haben Einlegerinnen und Einleger für sechs Monate nach Einzahlung einen Rechtsanspruch auf die Entschädigung von Einlagen bis zu 500.000 Euro, wenn die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhing, z. B.: dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie, Scheidung, Ruhestand oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind im Entschädigungsfall durch den Einleger gesondert schriftlich glaubhaft zu machen.

Allerdings: Wertpapierdepots werden vom Moratorium nicht erfasst. Über diese kann grundsätzlich weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen.

Was können Bankkunden tun?

Wenn die BaFin förmlich feststellen sollte, dass die North Channel Bank GmbH & Co. KG nicht in der Lage ist, die bei ihr unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen (Entschädigungsfall), wird sich der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unaufgefordert auch im Namen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH mit den geschützten Einlegern in Verbindung setzen, um diese zu entschädigen.

Kontakt für Geschädigte:

Einlegerinnen und Einleger erhalten weitere Informationen online unter edb-banken.de, einlagensicherungsfonds.de oder telefonisch unter + 49 30 5900 1196 0.

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(Quelle: Bundesverband deutscher Banken / eigener Content)

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