Kinder müssen ab 2020 erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro für ihre Eltern den Elternunterhalt zahlen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
30.12.2019 14:08 Uhr
FINANZWISSEN FÜR VERBRAUCHER

Elternunterhalt ab 2020 | Unterhaltspflicht für Kinder ab 100.000 Euro Einkommen

Düsseldorf, 30.12.2019 14:08 Uhr (Finanzredaktion)

Gute Nach­richten gibt es für Kinder zum Thema Eltern­un­ter­halt. Wenn die hohen Kosten fürs Pfle­ge­heim nicht aus dem eigenen Vermögen aufge­bracht werden können, gilt ab 2020 eine neue Grenze ab 100.000 Euro Jahresein­kommen.

Wenn Eltern pflegebedürftig werden, sind ihre Kinder laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zum Elternunterhalt verpflichtet. Relevant wird das meist, wenn die Eltern die hohen Kosten für das Pflegeheim nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen aufbringen können.

Zunächst übernimmt das Sozialamt die Kosten als sogenannte Hilfe zur Pflege. Laut Bundesregierung ist das derzeit bei fast 400.000 Senioren der Fall. Die Unterhaltsansprüche des Pflegebedürftigen gehen dann jedoch bis zur Höhe der gezahlten Aufwendungen auf das Sozialamt über. Das Amt holt sich das Geld anschließend bei den Angehörigen zurück.

Schon bisher mussten Angehörige für die Kosten in der Regel zwar nicht in voller Höhe einstehen. Das Gesetz gesteht ihnen einen Selbstbehalt zu. Außerdem werden Einkommen und Vermögen um bestimmte Beträge bereinigt. Dennoch sind viele Angehörige durch die Pflegebedürftigkeit der Eltern finanziell stark belastet. Umgekehrt scheuen zahlreiche Senioren den Umzug ins Pflegeheim, aus Angst, ihre erwachsenen Kinder werden für die Kosten herangezogen.

Barmer Krankenkasse Elternunterhalt Symbolfoto

Grenze für Elternunterhalt neu geregelt

Das wollte der Gesetzgeber ändern. Zum 1. Januar 2020 tritt daher das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Angehörige von unterhaltsberechtigten Hilfebedürftigen in der Sozialhilfe künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je unterhaltsverpflichteter Person vom Sozialamt in Anspruch genommen werden können. Das gilt übrigens nicht nur für unterhaltspflichtige Kinder pflegebedürftiger Eltern, sondern andersherum auch für Eltern, deren volljährige Kinder pflegebedürftig sind. Auch sie müssen zukünftig erst bei einem Einkommen, das über der 100.000 Euro-Grenze liegt, anteilig für die Pflegekosten aufkommen.

(Quelle: ARAG SE) (Fotos: Barmer)

 

Weiterführender Link: Informationen zum Thema Elternunterhalt


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