Die Chancen, dass die Abgeltungsteuer für langfristige Fondssparpläne nicht gelten wird, stehen schlecht. Vermeiden lässt sich die Abgeltungsteuer aber mit dem Übersparen von Riester-Fonds. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
18.06.2008 15:50 Uhr
GELDANLAGE UND VORSORGE

Tipp vom Bund zur Abgeltungsteuer - Letzter Ausweg Riester-Fonds

Berlin, 18.06.2008 15:50 Uhr (redaktion)

Die Chancen, dass die Abgel­tung­steuer für lang­fris­tige Fondss­par­pläne nicht gelten wird, stehen schlecht. Vermeiden lässt sich die Abgel­tung­steuer aber mit dem Über­sparen von Ries­ter-Fonds.

Wer mehr in Riester-Fonds investiert als staatlich gefördert wird, kann die Folgen der Abgeltungsteuer umgehen. Darauf weist das Bundesfinanzministerium hin. Auf das „übersparte“ Kapital fällt nämlich keine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent an. Bei Kapitalzahlungen kommt stattdessen der persönliche Steuersatz zum Tragen, allerdings nur auf die Hälfte der Erträge. Bei einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent sind das maximal 22,5 Prozent. Bei Rentenzahlungen wird der Ertragsanteil besteuert.

Angesichts des Widerstands der SPD gegen die Unions-Vorschläge, lang laufende Fondssparpläne nicht der Abgeltungsteuer zu unterwerfen, wird das Übersparen von Riester-Fonds wohl die einzige Möglichkeit sein, die Abgeltungsteuer zu umgehen. Eine pure Fondsanlage ohne Abgeltungsteuer ist damit auf Dauer nicht möglich, da die Anbieter von Riester-Fonds in der Regel mit zunehmendem Alter die Kapitalanlage auf Rentenfonds umschichten.

(Haufe Finanzdienstleister)

 

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